Erfahren Sie mehr über unsere Aufgaben und wie wir die Anliegen der Beschäftigten vertreten.
Der Örtliche Personalrat ist die von den Beschäftigten gewählte Interessenvertretung beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Freising.
Der ÖPR ist nicht an der einzelnen Schule, sondern auf der Ebene des Schulamtes angesiedelt. Wir vertreten insgesamt 42 Grund- und Mittelschulen.
Der ÖPR besteht aufgrund der Beschäftigtenzahl von ca. 920 Lehrkräften aus insgesamt 11 Mitgliedern. Diese setzen sich aus 9 Beamten- und 2 Angestelltenvertreterinnen und -vertretern zusammen.
Die Arbeitsweise des ÖPR nach dem Personalvertretungsgesetz finden Sie in der Navigation unter dem Punkt "Arbeitsweise und Grundsätze"
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Unterstützungsangebote und Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Unser Ziel ist es, dass Sie sich in Ihrem Arbeitsalltag wohl fühlen, um Kraft und Energie für den Einsatz an den Schulen zu haben.
Ihre Kerstin Rehm
Vorsitzende
Der Personalrat berät und unterstützt die Lehrkräfte, Schulleitungen und das gesamte pädagogische Personal im Schulamtsbezirk Freising. Ziel ist es, immer in Konfliktfällen zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung zu kommen.
Der Personalrat wirkt aber auch bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (z.B. Gefährdungsbeurteilung Schwangere, Arbeitsplatzgestaltung, ...) sowie der Erstellung von Dienstvereinbarungen (z. B. Mobile Reserven, elektronische Schließsysteme, Kopiersysteme oder PC/Internetanwendungen) mit.
Die genauen Aufgaben sind in den Artikeln 67 bis 79 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes beschrieben:
individuelle Beratung in persönlichen dienstlichen Fragen, Mitwirkung beim Fortbildungsangebot, Mitwirkung bei Umsetzungen der Beschäftigten innerhalb des Schulamtsbezirkes, Stellungnahmen bei Bewerbungen auf Funktionsstellen, Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation, personalrechtliche Vorgänge wie Einstellungen, Verbeamtungen, Versetzungen, Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen sowie Inhalten von Personalfragebögen.
Aufgaben des ÖPR müssen nach bestimmten Grundsätzen des BayPVG behandelt werden. Diese finden Sie in der Navigation unter dem Punkt "Grundsätze"!
Der spannendste Teil der Personalratsarbeit ist die Beratung von Lehrkräften, die schwerpunktmäßig in Einzelgesprächen am Telefon, in den Schulen oder in den Büros der Vorsitzenden, Frau Rehm, stattfindet. Dabei kommen häufig Fragen beispielsweise zur Stundenplangestaltung auf, wenn Lehrkräfte aus der Elternzeit wiederkommen oder wenn plötzlich pflegebedürftige Angehörige zu betreuen sind. Bei erkrankten Lehrkräften tauchen Sorgen und Fragen auf: "Was passiert, wenn ich länger krank bin und muss ich danach gleich wieder voll arbeiten? Wie sieht es dann aus mit meinen Dienstbezügen? Muss ich mir existenzielle Sorgen machen? Werde ich dann zwangspensioniert?"
Auch beim Wunsch, die Schule zu wechseln, werden Lehrkräfte vom Personalrat beraten und ggf. unterstützt. Lehrkräfte holen sich häufig Rat, um Konflikte zu vermeiden oder haben Fragen zur Arbeitszeit, zu Konferenzen oder zur Vorbereitung auf ein schwieriges Gespräch. Auf Wunsch begleiten Personalräte Lehrkräfte zum Gespräch mit der Schulleitung oder dem Schulamt, um einen gemeinsamen Weg zu finden.
Und gut zu wissen:
Es gibt immer wieder mal Konflikte im Arbeitsleben, weil es „menschelt“.
Es gibt aber immer Lösungen, die die Örtliche Personalvertretung gern mit Ihnen oder auch zusammen mit den Konfliktpartnern erarbeitet.
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